KI gemacht. KI gelabelt?

20.10.26 | Lesedauer 3 Minuten

Questions about the project?

Portrait Clemens Gramespacher
Clemens Gramespacher Creative Director Digital

Ein Text aus ChatGPT, ein Bild aus Midjourney, eine KI-generierte Stimme. Künstliche Intelligenz ist längst Teil der Content-Produktion. Aber muss deshalb überall ein KI-Label dran? Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Die kurze Antwort: nicht unbedingt. Denn nicht alles, was mit KI erstellt oder bearbeitet wurde, muss automatisch gekennzeichnet werden.

Nicht die KI entscheidet. Sondern der Eindruck.

Bei Bildern, Videos und Audio kommt es vor allem darauf an, ob wir künstlich erzeugte Inhalte für echt halten könnten. Die KI-Verordnung soll verhindern, dass solche Inhalte als authentische Aufnahmen wahrgenommen werden, obwohl sie eine Realität zeigen, die es so nie gab.

Ein fotorealistischer Mensch, den es gar nicht gibt. Eine erfundene Katastrophenszene, die wie eine echte Aufnahme aussieht. Oder eine KI-Stimme, die einer realen Person Aussagen in den Mund legt. Solche Inhalte können als Deepfakes unter die Kennzeichnungspflicht fallen.

Drei Fragen helfen bei der Einschätzung:

Erstens: Wurde der Inhalt mit KI erstellt oder wesentlich verändert?Das gilt für vollständig generierte Inhalte ebenso wie für stark manipulierte Aufnahmen.

Zweitens: Könnte es das wirklich geben? Entscheidend ist, ob die Darstellung plausibel real wirkt.

Drittens: Könnte man es für echt halten? Auch der Kontext und die Zielgruppe spielen dabei eine Rolle.

Dreimal Ja? Dann spricht vieles für eine Kennzeichnung. Im Zweifel ist Transparenz die bessere Wahl.

Nicht jede KI-Bearbeitung braucht allerdings ein Label. Wer beispielsweise nur Bildrauschen reduziert oder die Belichtung korrigiert, verändert die dargestellte Realität nicht wesentlich. Solche Optimierungen sind in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig.

Und was ist mit Texten?

Auch KI-generierte Texte müssen nicht automatisch gekennzeichnet werden. Hier kommt es vor allem darauf an, wofür sie veröffentlicht werden und wer die redaktionelle Verantwortung trägt.

Werden KI-generierte Texte genutzt, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren, ist grundsätzlich eine Offenlegung vorgesehen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Inhalte tatsächlich von Menschen überprüft oder redaktionell kontrolliert werden und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Heißt konkret: KI darf beim Schreiben unterstützen, Formulierungen vorschlagen oder erste Entwürfe liefern. Entscheidend ist, dass Menschen die Inhalte prüfen und verantworten. Einen KI-Text lediglich zu überfliegen oder ein paar Wörter auszutauschen, ist dafür keine verlässliche Grundlage.

Eine feste Prozentregel für menschliche Bearbeitung gibt es nicht. Umso wichtiger ist, dass nachvollziehbar bleibt, wer Inhalte geprüft, bearbeitet und freigegeben hat.

Kennzeichnung beginnt vor der Veröffentlichung

Ein sichtbares Label ist nur ein Teil der Transparenzpflichten. Anbieter generativer KI-Systeme müssen künstlich erzeugte Inhalte auch maschinenlesbar erkennbar machen, etwa durch digitale Wasserzeichen. Diese technischen Markierungen sollten bei der Weiterverarbeitung möglichst erhalten bleiben.

Für Unternehmen heißt das vor allem: Sie müssen wissen, wo und wie KI in der Content-Produktion eingesetzt wird. Welche Tools werden genutzt? Wer prüft die Ergebnisse? Und wer entscheidet, ob ein Inhalt veröffentlicht werden darf?

Klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Arbeitsschritte und feste Freigabeprozesse helfen, Kennzeichnungspflichten zuverlässig einzuhalten. So wird das KI-Label nicht zur spontanen Entscheidung kurz vor der Veröffentlichung.

KI kann unterstützen. Die Verantwortung bleibt bei uns.

Die KI-Kennzeichnungspflicht soll kreative Arbeit mit künstlicher Intelligenz nicht verhindern. Sie soll dafür sorgen, dass Menschen künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte erkennen können, wenn es darauf ankommt.

Nicht jedes KI-gestützte Komma braucht also ein Warnschild. Aber wo eine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, muss sie klar und verständlich sein.

Entscheidend ist deshalb nicht nur das Label am Ende, sondern der bewusste Umgang mit KI von Anfang an. Wer weiß, wie Inhalte entstehen und wer sie verantwortet, schafft Transparenz – und damit Vertrauen.